Dieser Gutscheine galten im Bereich des III. Armeekorps als Zahlungsmittel für Kriegsgefangene und wurden bei Vorlage bei definierten Stellen gegen kursfähiges Geld eingelöst:
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Münzkabinett
Zahlungsmittel für Kriegsgefangene.
Zahlungsmittel für Kriegsgefangene.
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