Die Stadt Cottbus zahlt Zehn Mark dem Einlieferer dieses Scheines. - Der Schein verliert 4 Wochen nach Aufruf im "Cottbuser Anzeiger" und in der "Märkischen Volksstimme" seine Gültigkeit. Der Aufruf erfolgt in der Zeit vom 1. Februar 1919 bis 31. Dezember 1919 ()
Wertangabe, Ausgeber, Wappen.
(2011-11-24)