Haupt- und Handelsstadtt Frankfurt a. Oder 25 Pfennnig Frankfurt a. Oder, den 3. Juni 1920 Der Magistrat Dieser Geldschein verliert seine Gültigkeit zwei Monate nach öffentlicher Aufforderung des Magistrats zur Einlösung bei den städtischen Kassen ()
(Wertangabe, Gültigkeitsvermerk.)
(2011-01-24)