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Bürger

Als Bürger (lateinisch civis) werden Angehörige eines Staates bzw. einer Kommune bezeichnet.

Im staatsrechtlichen Sinn sind Staatsangehörige „Staatsbürger“, auf kommunaler Ebene sind in aller Regel die „Ein- oder Bewohner“ einer Stadt oder Gemeinde gemeint. Aus der Staatsangehörigkeit resultieren die „bürgerlichen Ehrenrechte“ (Rechte und Befugnisse) wie aktives und passives Wahlrecht. In einzelnen Staaten wie der Schweiz besitzen die Bezeichneten neben dem Wahlrecht noch das Stimmrecht: Das schweizerische Kommunalrecht unterscheidet den „Gemeindebürger“, der als Staatsangehöriger zur politischen Mitwirkung berechtigt ist, vom „Einwohner“ einer Gemeinde: dort Wohnende, aber nicht ihre politischen Rechte Ausübende.

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Kleines Mädchen mit Bologneser Hund (Little girl with Bolognese dog)Selbstbildnis. (Self-Portrait)Kartenspielende Soldaten im Freien (Soldiers playing cards outdoors)Bildnis des Jan Jacobsz Hinlopen und seiner Familie (Jan Jacobsz Hinlopen and his Family)Die Marsham-Kinder (The Marsham Children)Bildnis einer Dame (Portrait of a Lady)
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