Beschriftung/Aufschrift
Vorderseite: Die Stadt Cottbus zahlt Zehn Mark dem Einlieferer dieses Scheines. - Der Schein verliert 4 Wochen nach Aufruf im "Cottbuser Anzeiger" und in der "Märkischen Volksstimme" seine Gültigkeit. Der Aufruf erfolgt in der Zeit vom 1. Februar 1919 bis 31. Dezember 1919
Rückseite: 10 Mark
Wasserzeichen: Sechseckflechtwerk